Ehe für alle- auch in Thun
Am Sonntag, 26. September 2021, hat die Schweiz Ja gesagt. Mit dem Ja zur Ehe für alle wurde die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare geöffnet. Entgegen den vielen, bedauerlichen Nein-Stimmen im Berner Oberland ist es uns wichtig, ein Zeichen zu setzen: Auch unser Büro sagt Ja! Wir freuen uns über das national klare Ja zur Ehe für alle. Die Gesetzesänderung soll voraussichtlich am 1. Juli 2022 in Kraft treten. Ab diesem Datum können keine eingetragenen Partnerschaften mehr geschlossen werden. Allerdings kann die bereits eingetragene Partnerschaft beibehalten werden. Gerne unterstützen wir Sie bei sämtlichen rechtlichen Belangen in diesem Zusammenhang, erläutern Ihnen die Unterschiede zwischen der eingetragenen Partnerschaft und der Ehe, beraten Sie bei einer gewünschten Adoption oder Ihrer Nachlassplanung. Wir freuen uns auf Sie! Ehe- und Konkubinatsrecht Beratung in allen Bereichen des Ehe- und Konkubinatsrechts, insbesondere des Ehegüterrechts. Ausarbeitung von massgeschneiderten Lösungen auch bei ,,Patchwork-Familien'' und Konkubinatspaaren mit gegenseitig maximalen Begünstigungen. Beurkundung von Eheverträgen oder Konkubinats- und Erbverträgen. Zuständigkeit: ganze Schweiz Erbrecht Beratung in allen Belangen des Erbrechts. Planung der Erbnachfolge. Gegenseitge Begünstigungen der Lebenspartner. Vorzeitige Übertragungen von Liegenschaften an Nachkommen unter Berücksichtigung der hohen Pflegeheimkosten. Beurkundung von Testamenten, Erb- und Abtretungsverträgen. Errichtung von Steuerinventaren. Vornahme von Erbteilungen und Übernahme von Willensvollstrecker-Mandaten. Zuständigkeit: ganze Schweiz Sachenrecht Unterstützung und Beratung in allen Belangen rund um die Liegenschaft, inklusive bäuerliches Bodenrecht. Beurkundung von Kauf- und Baurechtsverträgen, Begründung von Stockwerkeigentum, Parzellierungsgesuche, Errichtung von Schuldbriefen und Dienstbarkeitsverträgen, Verkehr mit dem Grundbuchamt. Erstellen der rechtlichen Grundordnung bei Überbauungen. Zuständigkeit: Kanton Bern Handelsrecht Gründung von Kapital- und Personengesellschaften, Statutenänderungen, Wechsel der Gesellschaftsform, Fusionen, Kapitalerhöhungen etc. und sämtliche in diesem Zusammenhang anfallenden notariellen Dienstleistungen. Verkehr mit dem Handelsregisteramt. Vergleiche unser e-Notariat. Zuständigkeit: ganze Schweiz Gründung von Stiftungen und Vereinen Beratung in sämtlichen Belangen des Vereins- und Stiftungsrechts. Gründung von Vereinen und Stiftungen. Sämtlicher Verkehr mit dem Handelsregisteramt und der Aufsichtsbehörde. Einholung von Steuerbefreiungen. Zuständigkeit: ganze Schweiz Beglaubigung von Unterschriften und Dokumentkopien, Vorgängen und Zuständen Erstellen von Beglaubigungen von Unterschriften und Dokumentkopien. Abfassen von Urkunden über Vorgänge (z.B. Versammlungsprotokoll, Losziehungen) oder Zustände (z.B. Feststellung von äusserlich sichtbaren Mängeln in einer Wohnung oder an einem Bauwerk). Zuständigkeit: ganze Schweiz |