KOMPETENTE BERATUNG ZUM ERBRECHT UND ZUR REGELUNG IHRES NACHLASSES IN THUN

ERBRECHT
Wir bieten Ihnen Beratung in allen Belangen des Erbrechts, insbesondere zur Planung der Erbnachfolge, gegenseitige Begünstigungen der Lebenspartner:innen und die vorzeitige Übertragung von Liegenschaften an Nachkommen unter Berücksichtigung von später allenfalls anfallenden Pflegeheimkosten. Unsere Notar:innen beraten Sie gerne hinsichtlich Beurkundung von Testamenten, Erb- und Abtretungsverträgen, Errichtung von Steuerinventaren und Erbenscheine sowie der Vornahme von Erbteilungen. Wenn Sie wünschen, übernehmen wir auch Willensvollstrecker:innenmandate.
Zuständigkeit: ganze Schweiz
ERBRECHT
Regelung, Planung und Liquidation von Nachlässen
Willensvollstrecker:innenmandate
Erbenscheine
Steuerinventare
Erbteilungen
Kontaktieren Sie uns noch heute, um Ihr Testament zu verfassen oder um rechtliche Fragen zum Thema Erbrecht zu klären. Wir helfen Ihnen gerne weiter.