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Kosten Advokatur
Für die Festsetzung des Honorars gilt die freie Vereinbarung mit der Klientschaft (Art. 40 Abs. KAG) Besteht keine Vereinbarung, gilt die kantonale Parteikostenvereinbarung (PKV). In der Regel tarifieren wir nach Zeitaufwand zu Fr. 270.-/Std.
Kosten Notariat
Für öffentliche Beurkundungen sind unsere Gebühren gesetzlich festgelegt (GebVN). Für unsere weiteren Tätigkeiten stellen wir nach Arbeitsaufwand Rechnung. Der Tarif garantiert, dass die rechtssuchende Bürger:in für die gleiche notarielle Leistung im ganzen Kanton den gleichen Preis zu bezahlen hat. Zusätzlich fallen bei Notariatsgeschäften Handänderungssteuern und Eintragungsgebühren für das Grundbuch und Handelsregister an, welche der Notar von der Klientschaft einzieht und an den Staat weiterleitet.
Gesamtrechnung
Sie erhalten von uns eine detailliert gegliederte Rechnung, woraus die verschiedenen Gebühren und Honorare sowie die von uns für Sie bezahlten Steuern und Abgaben ersichtlich sind.
Revision
Notariatsbüros werden regelmässig durchleuchtet. Dabei werden die Buchführung, die Vermögensverwaltung, die Rechnungstellung und die Einhaltung der Verfahrensvorschriften geprüft. Unregelmässigkeiten können mit Disziplinarstrafen bis hin zu Patententzug geahndet werden.
Berufshaftpflicht
Für die Tätigkeiten der Büros in der Advokatur und im Notariat besteht eine Berufshaftpflichtversicherung über 5 Mio. Franken.