Für öffentliche Beurkundungen sind unsere Gebühren gesetzlich festgelegt (GebVN). Dieser Tarif (Gebühr) garantiert, dass die rechtssuchende Bürger:in für die gleiche notarielle Leistung im ganzen Kanton den gleichen Preis zu bezahlen hat. Für unsere weiteren Tätigkeiten stellen wir nach Arbeitsaufwand Rechnung. Zusätzlich fallen bei Notariatsgeschäften Handänderungssteuern und Eintragungsgebühren für das Grundbuch und Handelsregister an, welche die Notar:innen von der Klientschaft einziehen und an den Kanton weiterleiten.
Für die Festsetzung des Honorars gilt die freie Vereinbarung mit der Klientschaft (Art. 40 Abs. KAG). Besteht keine Vereinbarung, gilt die kantonale Parteikostenvereinbarung (PKV). In der Regel tarifieren wir nach Zeitaufwand zu CHF 270.00 / Std.
Sie erhalten von uns eine detailliert gegliederte Rechnung, woraus die verschiedenen Gebühren und Honorare sowie die von uns für Sie bezahlten Steuern und Abgaben ersichtlich sind.
Notariatsbüros werden regelmässig durchleuchtet. Dabei werden die Buchführung, die Vermögensverwaltung, die Rechnungsstellung und die Einhaltung der Verfahrensvorschriften geprüft. Unregelmässigkeiten können mit Disziplinarstrafen bis hin zu Patententzug geahndet werden.
Für die Tätigkeiten der Büros in der Advokatur und im Notariat besteht eine Berufshaftpflichtversicherung über 5 Mio. CHF.