Notar:in Thun AG

MARKENRECHT

Zum Kontakt

MARKENRECHT

Eine Marke ist ein geschütztes Zeichen, mit dem ein Unternehmen seine Waren und Dienstleistungen von solchen anderer Unternehmen unterscheidet. Der Markenschutz verleiht Ihnen das ausschliessliche Recht, die Marke zur Kennzeichnung von Produkten zu verwenden.

 

Zumal im Aufbau und Pflege einer Marke – als Profilierungsmerkmal – oft viel Zeit und Geld investiert wird, empfiehlt es sich, die Marke als Produkt Ihres geistigen Eigentums eintragen zu lassen und sich damit vor Nachahmung durch Trittbrettfahrer:innen zu schützen. Im Übrigen sollte mit der Eintragung nicht zugewartet werden, denn wer seine Marke zuerst hinterlegt, ist rechtlich am längeren Hebel.

 

Schliesslich sei darauf hingewiesen, dass eine Firma, d. h. der Name eines Unternehmens, nicht automatisch markenrechtlichen Schutz geniesst. Mit dem Eintrag in das Handelsregister kann man zwar Dritten verbieten, die identische Firma für ein anderes Unternehmen zu verwenden. Allerdings ist dieser Schutz, je nach Unternehmensform, örtlich limitiert. Der Markenschutz gilt hingegen für die ganze Schweiz und kann zudem auf weitere Länder ausgedehnt werden. Im Weiteren schützt der Handelsregistereintrag nur den Namen Ihres Unternehmens, nicht aber grafische Gestaltungen. Mit einer Marke können Sie auch für ein Logo Schutz erlangen.

Wir beraten und vertreten Sie in sämtlichen Belangen des Markenrechts, wie z. B.:

✔ Markeneintragung

✔ Steuerfolgen

✔ Abwehr von Markenrechtsverletzungen

✔ Lizenzierung von Markenrechten

Share by: